Ausreichend abgesichert für den Fall der Berufsunfähigkeit
Sie kann jeden treffen und tritt doch häufiger und unerwarteter ein, als jedem Arbeitnehmer lieb sein kann: die Berufsunfähigkeit. Hierbei gilt es zunächst grundsätzlich, zwischen einer enger gefassten Berufsunfähigkeit und der generellen Erwerbsunfähigkeit zu entscheiden. Erstere meint nämlich das Unvermögen, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, eine ganz bestimmte Tätigkeit weiter auszuüben, also z. B. bei der Mehlallergie eines Bäckers. Da der Betroffene hier stattdessen meist noch einer anderen Arbeit zur Erwerbssicherung nachgehen kann, sichert eine eigens dafür abgeschlossene, private Berufsunfähigkeit Versicherung in erster Linie die daraus sich ergebenden finanziellen Verluste ab.
Nicht mehr durch die Rentenversicherung abgedeckt ist dieser Fall für alle Erwerbstätigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Bescheinigt ein ärztliches Gutachten eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %, tritt der Leistungsfall der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ein, und der Versicherte hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung seiner Ausfälle, vor allem der dadurch verminderten Rentenleistung.
Grundsätzlich schließt jede Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Erwerbsminderung auch den Fall der totalen Erwerbsunfähigkeit mit ein, also wenn der Versicherte keinerlei Tätigkeit zur Sicherung seines Unterhalts mehr ausüben kann. Erwerbstätige können sich auf unterschiedlichen Wegen gegen den Fall der Erwerbsunfähigkeit absichern: durch eine selbständige Versicherung, durch eine Risikoversicherung, die eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) einschließt, durch eine Kapital- oder Rentenversicherung mit BUZ, eine Basisrente mit BUZ, einen Aktien- oder Rentenfonds oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung.
Da die Berufsunfähigkeit jeden treffen kann, ist es angeraten, neben der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auch eine der oben aufgeführten Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um im Falle des Falles über eine ausreichende Grundsicherung zu verfügen und im Rentenalter nicht auf zusätzliche soziale Bezüge angewiesen zu sein. Mit dem demographischen Wandel besteht für viele umso mehr die Gefahr der Altersarmut und der damit verbundenen empfindlichen Einschnitte und Abstriche an der Lebensqualität, die gerade im Alter von zentraler Bedeutung ist.
Tags: Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Entschädigung, Erwerbstätige, Lebensqualität, Mehlallergie, Rentenversicherung